Auf unseren Straßen gehören sie zum gewohnten Inventar, bei der Hauptuntersuchung (HU) zählen sie zu einer besonderen Kategorie: flüssig- oder erdgasgetriebene Fahrzeuge, die sowohl einen Gas-, als auch einen Benzintank besitzen und beide Treibstoffe in einem Motor verbrennen.
Weil die Gas-Anlage bei der HU gesondert vor allem auf Dichtigkeit untersucht wird, entstehen für die Halter nicht nur Mehrkosten. Sie müssen auch auf eine Besonderheit achten. Thorsten Rechtien, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland : "Wir mussten schon Besitzer zurückschicken, da sie mit praktisch leerem Gas-Tank zu uns gekommen sind." Um die Gasprüfung durchführen zu können, müsse der Tank aber mindestens halbvoll sein.
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Quelle: GLP mid