In vielen Teilen Deutschlands liegt derzeit in den Morgenstunden ein dichter Nebelschleier über den Straßen und beeinträchtigt die Sicht teils erheblich. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass Autofahrer dann generell die Nebelschlussleuchte aktivieren dürfen. Das ist nämlich erst ab einer Sichtweite unter 50 Metern zulässig, da die sehr hellen Leuchten sonst nachfolgende Fahrer blenden – Unfälle also eher wahrscheinlicher machen als verhindern. Einen guten Anhaltspunkt geben die Leitpfosten am Straßenrand, die immer in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Wer das Gebot ignoriert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, bei einem Unfall sind es 35 Euro. Bei weniger als 50 Meter Sicht gilt laut dem Autoclub ARCD außerdem: maximal Tempo 50.
Etwas lockerer ist die Regelung für die Nebelleuchten vorne. Die Zusatz-Leuchten sorgen bei Nebel, Schneefall oder Regen für bessere Sicht. Als Faustregel gilt hier, dass sie zum Einsatz kommen sollen, wenn die Sichtweite auf der Autobahn unter 150 Meter, über Land unter 120 Meter und innerorts unter 70 Meter beträgt. Wichtig: "Zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern muss das Abblendlicht eingeschaltet werden", sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Eine Pflicht, Nebelscheinwerfer einzuschalten, existiert dagegen nicht – sie sind ja auch bei vielen Autos überhaupt nicht vorhanden. Das Fernlicht ist bei Nebel generell nicht empfehlenswert, weil dadurch die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und der Nebel so noch undurchsichtiger wird.
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Quelle: GLP mid